Begriffe aus der Benediktsregel:
Gehorsam
Geistlicher Impuls aus dem Kloster

Gehorsam ist ein Leitwort der Benediktusregel, deren erstes Wort „Höre!“ lautet, und  eines der drei Professversprechen des Mönchs.

Gehorsam meint zu allererst das Hinhören auf den Willen Gottes. In dieser Haltung folgt der Mönch, ja jeder Mensch, Jesus Christus nach, der gehorsam war bis zum Tod (vgl. Phil 2).

Im Gehorsam verzichtet man auf den sich selbst verabsolutierenden Eigenwillen (nicht zu verwechseln mit dem eigenen Willen) und ordnet sich ein in die Gemeinschaft der Brüder. So kreist man nicht mehr um sich selbst, sondern öffnet sich dem Willen Gottes.

Benediktinischer (und allgemein: christlicher) Gehorsam ist nicht militärisch verstandene Unterordnung, sind doch alle Mitglieder der Gemeinschaft zum gegenseitigen Gehorsam verpflichtet. So wird klar, dass es dabei darum geht, den je anderen wahrzunehmen in dessen Bedürfnissen. Natürlich ist der Mönch auch dem Abt gegenüber zum Gehorsam verpflichtet, der bei seinen Entscheidungen auf das Wohl der Gemeinschaft achten, also seinerseits gehorsam sein muss.

Aus der Benediktsregel (Kap. 71,1-3):
Das Gut des Gehorsams sollen alle nicht nur dem Abt erweisen. Die Brüder müssen ebenso einander gehorchen; ein Befehl des Abtes oder der von ihm eingesetzten Oberen habe jedoch immer den Vorrang, und wir erlauben nicht, dass private Befehle vorgezogen werden.

   

Abt Johannes


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